Liridona Mensch zweiter Klasse?

«’Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie noch nicht alle Anforderungen erfüllen, um das Arther Bürgerrecht erhalten zu können.’ Dieser Satz hat bei mir sehr viel ausgelöst. Sehr viel Trauer, sehr viel Wut, sehr viel Unsicherheit. Das begleitet mich heute noch. Damit wurde mir gezeigt, dass ich doch nicht gut genug für eine Schweizerin sei. Aber eigentlich fühle ich mich ja als Schweizerin. Wenn ich das jetzt wieder durchlese, obwohl das Jahre her ist, macht mich das sehr traurig. Es gibt auch Situationen, in denen das wieder aufkommt, wo ich mich als Mensch zweiter Klasse sehe. Wo ich mich als nicht angekommen sehe. Sie haben mich nicht akzeptiert und sehen mich nicht so, wie ich mich sehe. Das macht mich schon traurig. Es braucht noch ein bisschen, bis ich das vollkommen verarbeitet habe.

Mein Name ist Liridona. Ich bin 26. Seit 2019 wohne ich in Oberrüti im Kanton Aargau. Vorher habe ich in Arth-Goldau gewohnt. Ich bin diplomierte Pflegefachfrau und unterrichte mittlerweile das theoretische Wissen an der Schule.»

Der erste Versuch mit der Familie

«Wir haben schon mal als Familie ein Gesuch eingereicht, wann genau weiss ich nicht mehr. Ich erinnere mich an eine schwierige Zeit, es war viel Papierkram. Wir verbrachten Ferien damit, Papiere rauszusuchen. Ich erinnere mich noch an die Enttäuschung meiner Eltern darüber, dass wir den Schweizer Pass nicht bekommen haben. Ich glaube ein Grund der Einbürgerungsbehörde war, dass meine Eltern sprachlich nicht genug gut gewesen seien. Meine Eltern sagen, es sei ein schwieriger Test gewesen, sie hätten einen Text über Elektrizitätswerke lesen müssen und dazu Fragen beantworten.

Für meine Eltern war der Entscheid vor allem schwierig, weil sie schon seit Jahren in der Schweiz waren. Sie können sich verständigen, interagieren. Dinge wie zum Beispiel die Versicherung machen sie ja alles selber, auf Deutsch – ein gewissen Sprachniveau muss da ja vorhanden sein.»

Der Zweite Versuch, alleine

«Beim zweiten Versuch haben dann wir drei Kinder je selbständig den Pass beantragt. Ich war anfangs sehr optimistisch. Ich dachte, mir steht sicher nichts im Weg. Aber am Ende habe ich den Pass nicht bekommen. Das war sehr frustrierend. Ich bin hier in den Kindergarten, in die Grundschule. Ich habe hier meine Ausbildung gemacht, mache hier meine Weiterbildungen. Ich arbeite in der Schweiz. Meine Familie ist hier. Meine Freunde sind hier. Warum sollte ich den Schweizer Pass nicht haben? Ich fühle mich ja als Schweizerin. Den Schweizer Pass habe ich schlussendlich wegen einer offenen Steuerrechnung nicht bekommen.

Ich habe den Pass 2012 beantragt, als ich volljährig wurde. Ich musste dann zum ersten Mal eine Steuererklärung einreichen. Die Steuerrechnung hätte ich bis Ende Dezember 2013 zahlen müssen. Mein Gespräch mit der Einbürgerungsbehörde war dann am 19. Februar 2014. Dort ging es darum, ob ich meine Steuerrechnung bezahlt hatte. Ich war mir nicht mehr sicher – ich hatte sie wohl einfach vergessen. Aber ich war noch nie gemahnt worden. Ich ging dann nach Hause, habe es kontrolliert und gesehen, dass ich sie nicht bezahlt habe. Darauf habe ich mich bei der Behörde gemeldet und gesagt, ich werde sie noch am selben Tag einzahlen. Das reichte nicht. Sie waren der Meinung, dass Einbürgerungswillige immer rechtzeitig die Steuern bezahlt haben müssen, unabhängig davon, wie viel zu spät es ist. Bei mir war es nicht so lange her. Ich hätte sie bis am 31. Dezember einzahlen müssen und bezahlte sie dann am 20. Februar – einen Monat und 20 Tage später. Bis dahin hatte ich keine Mahnung erhalten. Der Betrag der Rechnung: 63 Franken. Wenn ich das so durchlese frage ich mich: Definiert mich das? Dass ich einmal die Steuerrechnung nicht fristgerecht bezahlt habe? Teilt mich das gleich in die zweite Klasse ein – «nein, sie hat den Schweizer Pass nicht verdient»? Was ist mit all den «geborenen» Schweizern, die vielleicht auch mal eine Rechnung vergessen? Wieso bin ich jetzt anders?»

«Wie wichtig dieses Kriterium für die Einbürgerung ist» das unterstreichen sie. Und alle anderen Kriterien, die ich hervorragend erfülle… Aber dieses Kriterium ist sehr wichtig. «Die sofort nach der Anhörung getätigte Zahlung ändert nichts daran.»Also: Ich habe die Rechnung direkt nach der Anhörung, sofort als es mir bewusst war, eingezahlt. Aber das zählt nicht.

«Die Einbürgerungsbehörde hält fest, dass Liridona Krasniqi die übrigen Einbürgerungskriterien, namentlich die gesellschaftlichen und politischen Grundkenntnisse, erfüllt.» Aber eineinhalb Seiten dazu, dass ich die Steuern nicht rechtzeitig bezahlt habe. Aber alles andere ist ok – «probieren Sie es nächstes Jahr nochmals».

«Das Verfahren ist auch mit hohen Kosten verbunden. Dieses Geld war dann verloren. Mehrere Tausend Franken. Ein weiteres Einbürgerungsverfahren konnte ich mir ganz einfach nicht leisten. Ich war gerade in der Lehre zur Fachfrau Gesundheit und hatte mich für die Weiterbildung zur Pflegefachfrau angemeldet – was auch mit Kosten und wenig Einkommen verbunden war. Also habe ich mich gegen einen zweiten Versuch entschieden.»

Nach § 7 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung ist das rechtzeitige Bezahlen von fälligen Steuern ein Indikator für geordnete finanzielle Verhältnisse. Ist einer der Indikatoren aus § 7 nicht erfüllt, darf das nicht zur automatischen Verweigerung des Bürgerrechts führen. Das Schwyzer Verwaltungsgericht verlangt aufgrund der offenen Formulierung von § 7 eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls (VGE III 2014 47). Die Gemeinde Arth hat diese nicht vorgenommen. Liridona, damals 20-jährig, hatte weder das Geld noch den Mut, um sich gegen den widerrechtlichen Entscheid zu wehren. Am Telefon riet ihr die zuständige Verwaltungsangestellte von einer Beschwerde ab, diese hätte "sicher keinen Erfolg".


Das Einbürgerungsgespräch



«Während dem Einbürgerungsverfahren, beziehungsweise während dem «Verhörgespräch» - für mich war es wie ein Verhör – kam es zum Teil zu sehr persönlichen Fragen. Das finde ich, hat keinen Platz. Zum Beispiel wurde ich gefragt, ob ich auch einen Schweizer heiraten würde. Ich finde meine Partnerwahl hat nichts mit Integration zu tun. Sie haben mich auch gefragt, ob ich Muslimin bin – bin ich. Dann kommentierte jemand: «Das sieht man Ihnen nicht an». Ich fragte warum. Es ging darum, dass ich kein Kopftuch anhabe. Ich fand das verletzend – ich hatte das Gefühl, es wird belächelt. Ich finde, alle haben das Recht, ihre Religion so auszuüben, wie sie wollen. Ob ich ein Kopftuch tragen will oder nicht spielt doch keine Rolle bei der Integration.

Während der Abfrage zur Staatskunde fragte ich mich: «Warum musste ich das nochmals lernen?» Eigentlich sollte ich das nötige Wissen ja in der Schule vermittelt bekommen haben, so wie meine (Schweizer) Klassenkameraden. Wenn das nicht reicht, dann ist das Problem ja im Schulsystem. Warum muss ich mehr wissen als eine Schweizerin?»

Warum Schweizerin werden?



«Die Frage, warum ich Schweizerin werden will, ist für mich suspekt. Warum nicht? Ich bin seit 1996 in der Schweiz. Ich lebe hier, ich will hier leben. Meine Eltern sind hier und wollen hier leben. Es war nie ein Thema, an einem anderen Ort zuhause zu sein. Ich weiss nicht, warum ich immer wieder mit dieser Frage konfrontiert werde im Einbürgerungsverfahren. Ein Pass definiert mich nicht. Egal ob kosovarischer oder Schweizer Pass – mein Empfinden ändert sich nicht. Es ist nur ein Stück Papier – das mir allerdings einiges erleichtert. Zum Beispiel wenn ich an Bewerbungen denke. Es macht sich besser, wenn sich eine Schweizerin als jemand mit Niederlassungsbewilligung bewirbt. Zum Beispiel zahle ich auch für die Autoversicherung deutlich mehr. Was für mich auch sehr wichtig ist, ist das Mitsprechen. Ich würde in sehr vielen politischen Angelegenheiten gerne mitsprechen. Zum Beispiel bei der Pflegeinitiative, die jetzt im Parlament ist. Ich als Pflegefachperson kann hier nicht mitsprechen, weil mir der Schweizer Pass fehlt. Aber ich arbeite ja hier. Ich bin gelernte Pflegefachperson. Ich will mitsprechen.»

Wegen Wohnsitzfrist immer noch nicht eingebürgert

«Im Moment kann ich mich immer noch nicht einbürgern lassen, weil ich 2016 in den Kanton Aargau umgezogen bin. Im Kanton Aargau muss man mindesten 5 Jahre wohnen, um sich einbürgern lassen zu können und zusätzlich 3 Jahre in der gleichen Gemeinde wohnen. Ich bin letztes Jahr von Sins nach Oberrüti gezogen – hier fängt es wieder von vorne an, nochmals 3 Jahre warten, bis ich das Gesuch einreichen kann. Ich wohne jetzt etwa 20 Kilometer von Arth-Goldau entfernt. Hier hinter mir sieht man die Rigi, die lässt mich nicht los. In diese Richtung liegt Zug und dann dahinter Arth-Goldau.»