Warum musste Sonia vor Gericht?





«Mein Name ist Sonia Casadei. Ich bin Zug geboren und aufgewachsen. Ich schaffe als kaufmännische Angestellte und wohne seit 25 Jahren in Oberarth. Nie hätte ich gedacht, dass ich für meine Einbürgerung bis vors Bundesgericht muss.»

Die Anschuldigungen vor dem Verwaltungsgericht

«Unseren Antrag für die Einbürgerung unserer Familie haben wir am 20. März 2015 bei der Gemeinde Arth eingereicht. Bis zur schriftlichen Prüfung war eigentlich alles in Ordnung. Danach hatten wir die Anhörung. Dort ging es dann los: Es gab verschiedene Vorwürfe von Seiten der Gemeinde. Wir hätten unsere Liegenschaft in Italien bei den Steuern nicht richtig deklariert. Wir hätten jemandem geholfen eine C-Bewilligung zu erschleichen. Sie hätten den Verdacht, wir würden illegal Personen beschäftigen und wir hätten die Arbeitslosenkasse betrogen.

Die Arther Einbürgerungsbehörde hat diese Anschuldigungen den zuständigen kantonalen Behörden weitergeleitet. Sowohl die Steuerbehörden als auch die Staatsanwaltschaft haben dann diese Anschuldigungen als unbegründet eingestuft. Die Arther Behörde hat diese Einstufung aber nicht akzeptiert und warf den kantonalen Behörden Opportunismus vor. Sie meinten dann, aufgrund der Verdachte, die sie hatten, sei unser Leumund nicht sauber und lehnten unsere Einbürgerung ab.

Wir waren mit dieser Ablehnung nicht einverstanden und reichten eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht ein. Das Verwaltungsgericht entschied dann, dass die Anschuldigungen kein Fundament haben. Denn damit der saubere Leumund verneint werden kann, muss ein Strafverfahren laufen oder es muss eine Verurteilung vorliegen. Das Verwaltungsgericht hielt also fest, dass mein Sohn und ich eingebürgert werden müssen, weil unser Leumund einwandfrei ist.»

Das Bundesgericht spricht von Spitzfindigkeit

«Bei meinem Mann führte die Arther Einbürgerungsbehörde noch einen zusätzlichen Ablehnungsgrund auf, nämlich, dass er zu wenig integriert sei, weil er ein paar Fragen nicht beantworten konnte. Das Verwaltungsgericht entschied dann, dass dieser Ablehnungsgrund zulässig sei. Das waren so Fragen wie z.B. «Wo ist der Gnipen?», «Was ist Nüsseln?», «Mit wem hat der Bär im Tierpark eine Wohngemeinschaft?» oder «Wie heisst das Altersheim in Arth?»

Wir fanden dann, dass das ein wenig spitzfindig ist und reichten darum Beschwerde ans Bundesgericht ein. Wir hatten das Gefühl, dass mein Mann eigentlich sehr gut integriert ist, weil er alle anderen Kriterien gut erfüllt. Er hatte den Staatskundetest sehr gut abgeschlossen, er hat ein eigenes Gipsergeschäft in Arth und hat auch Aufträge in der Gemeinde und ausserhalb – wie jedes andere Unternehmen auch.

Das Bundesgericht hielt dann fest, dass man jemanden nicht nur aufgrund von einem Kriterium ablehnen kann, sondern dass man eine Gesamtbeurteilung vornehmen muss bei der Integration. Zusätzlich stellte es klar, dass die Fragen und die Bewertung der Antworten durch die Arther Behörde sehr spitzfindig waren. Im Ergebnis bedeutete das dann, dass auch mein Mann eingebürgert werden musste, zusammen mit mir und meinem Sohn.

An dem Tag, an dem das Bundesgerichts-Urteil rauskam, fühlten wir uns sehr erleichtert. Das ganze Verfahren hat Spuren hinterlassen. Wir hatten das Gefühl, wir seien nicht willkommen, man wolle uns nicht. Man gab uns unmissverständlich zu verstehen, wer in der Machtposition ist und wer Bittsteller ist. Als das Urteil kam, haben wir lauthals gejubelt.»

Die Kosten

Sonia und Ihre Familie warteten insgesamt 51/2 Jahre auf den Schweizer Pass. Das Verfahren kostete 6’500 Franken ohne Gerichtsverfahren. Zudem bleiben sie auf mehr als 11'000 Franken Anwaltskosten sitzen, die ihnen trotz vollständigem Obsiegen nicht erstattet werden.